Berechnungsbeispiele Grabstätten
Sargbestattung Einzelstelle im Reihengrab
Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) | 450,00 € |
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) | 490,00 € |
Friedhofsunterhaltungsgebühr (jährlich) | 25,00 € |
Gebühr für die Errichtung eines Grabmals (Extrabescheid) | 32,00 € |
gesamt | 997,00€ |
Sargbestattung Einzelstelle im Wahlgrab
Die Grabstelle kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht werden.
Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Es ist eine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) | 490,00 € |
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) | 490,00 € |
Friedhofsunterhaltungsgebühr (jährlich) | 25,00 € |
Gebühr für die Errichtung eines Grabmals (Extrabescheid) | 32,00 € |
gesamt | 1037,00€ |
Sargbestattung Doppelstelle im Wahlgrab
Die Grabstelle kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht werden.
Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Es ist eine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Außerdem ist eine weitere Sargbestattung, sowie die Bestattung von 2 Urnen möglich.
Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) | 980,00 € |
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) | 490,00 € |
Friedhofsunterhaltungsgebühr (für 2 Grablager/ jährlich) | 50,00 € |
Gebühr für die Errichtung eines Grabmals (Extrabescheid) | 32,00 € |
gesamt | 1552,00€ |
Urnenbeisetzung Doppelstelle im Wahlgrab
Die Grabstelle kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht werden.
Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Es ist eine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Außerdem ist mindestens eine weitere Urnenbeisetzung möglich.
Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) | 490,00 € |
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) | 220,00 € |
Friedhofsunterhaltungsgebühr (jährlich) | 25,00 € |
Gebühr für die Errichtung eines Grabmals (Extrabescheid) | 32,00 € |
gesamt | 767,00 € |
Gemeinschaftseinzelgräber für Sarg- und Urnenbestattung (Grüne Wiese)
Die Erstgestaltung und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit (20 Jahre)
übernimmt der Friedhofsträger.
Im Preis enthalten sind die Nutzungs- Bestattungs- bzw. Beisetzungsgebühr,
sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr.
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Sargbestattung | 3000,00 € |
Urnenbeisetzung | 2730,00 € |
Urnengemeinschaftsgrab
Die Erstgestaltung und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit (20 Jahre)
übernimmt der Friedhofsträger.
Im Preis enthalten sind die Nutzungs- und Beisetzungsgebühr,
sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr und das Grabmal.
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Beisetzung Buchholz | 2600,00 € |
Beisetzung Frohnau/ Kleinrückerswalde | 2800,00 € |
Urnenbeisetzung im Baumgrab
Die Erstgestaltung und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit (20 Jahre)
übernimmt der Friedhofsträger.
Im Preis enthalten sind die Nutzungs- Bestattungs- bzw. Beisetzungsgebühr,
sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr und das Grabmal.
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.
2938,00 € |
Bei allen Bestattungsformen ist es möglich die Feierhalle bzw. Kirche zu nutzen.
Die Kosten werden separat erhoben, ebenfalls die Kosten für eine eventuelle erste Randbepflanzung bzw. Natursteineinfassung.